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Private Unfallversicherung *

Sicher im UrlaubEine private Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wie der Name es bereits vermuten läßt, vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Während der Gesetzgeber als Unfall grundsätzlich nur ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis ansieht, schließen die meisten Unfallversicherungen typische Sportverletzungen wie Bänderrisse und Sehnenverletzungen ein, auch wenn diese eher durch einen langzeitigen Verschleiß als auf Grund eines plötzlichen Ereignisses entstehen. Erfolgt der Unfall unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln, beschränken viele Versicherungsgesellschaften die Leistungen aus der Unfallversicherung oder schließen sie ganz aus.

Die Leistung der Unfallversicherung bei einer unfallbedingten Invalidität wird entweder als Einmalzahlung oder in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt.
Wichtig ist, dass die private Unfallversicherung nicht die Behandlungskosten als solche trägt. Diese werden entweder durch die Krankenkasse oder die gesetzliche Unfallversicherung übernommen; eine anfallende Selbstbeteiligung kann jedoch über die private Unfallversicherung abgedeckt werden. Einige Gesellschaften bieten Verträge an, in welchen die Behandlungskosten bei Unfällen im Ausland beglichen werden, wenn kein Schutz über ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Gegenüber dieser Zusatzversicherung ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel günstiger.
Teilweise wird eine Unfallversicherung auch in Zusammenhang mit der Kreditkartenzahlung angeboten. Da diese Police aber üblicherweise nur die mit der Karte bezahlten Reisen umfasst, ersetzt sie keine eigenständige private Unfallversicherung. Diese gilt darüber hinaus weltweit rund um die Uhr.
Gelegentlich besteht eine Doppelversicherung, wenn eine umfassende Unfallversicherung neben einer Kreditkartenversicherung besteht. In diesen Fällen werden die direkten Kosten wie Bergungskosten naturgemäß nur von einer Gesellschaft erstattet, während die vereinbarten Pauschbeträge von beiden Gesellschaften ausgezahlt werden, da es sich nicht um den direkten Ersatz für einen konkreten Schaden handelt.

Die Vertragsgestaltung bei einer Unfallversicherung ist weitgehend frei, so dass zwischen den Angeboten der Gesellschaften große Unterschiede bestehen können. In der Regel wird eine finanzielle Leistung bei Invalidität oder im Todesfall vereinbart, das Krankenhaustagegeld ist ebenfalls ein Bestandteil der meisten Unfallversicherungen. Vielfach wird ein weiteres Genesungsgeld gezahlt, dessen Bezugsdauer jedoch nicht länger sein darf als der Klinikaufenthalt. Ein sich an die stationäre Behandlung im Akutkrankenhaus anschließender Aufenthalt in einer Reha-Klinik führt bei den meisten Verträgen ebenfalls zu einem Anspruch auf das Krankenhaustagegeld, einige Verträge weichen hiervon aber ab. Besonders für Selbstständige und Freiberufler ist der zusätzliche Abschluss eines Krankentagegeldes für jeden Tag der Krankschreibung wichtig, dieser wird von den meisten Versicherungsgesellschaften gegen einen angemessenen Prämienaufschlag angeboten.
Eine weitere mögliche Vereinbarung besteht darin, für bestimmte Unfallfolgen festgelegte Beträge zu erhalten. Diese werden in der Regel zusätzlich zu einem möglichen Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Am häufigsten sind derartige Vereinbarungen für Knochenbrüche. Relativ neu auf dem Markt sind Unfallversicherungen, welche einige schwere Krankheiten einem Unfall gleichstellen und für diese ebenfalls zahlen. Ein anderes Kombinationsprodukt stellt die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewährung dar, bei welcher es sich faktisch um eine Kombination aus einer Unfall- und einer Lebensversicherung handelt.

Die Höhe der Leistungen kann in der Unfallversicherung grundsätzlich frei vereinbart werden. Zu beachten ist dabei, dass die Versicherungsleistung bei Invalidität neben dem Verdienstausfall auch die möglicherweise notwendigen Umbaumaßnahmen im Haus abdecken muss.
Hinsichtlich der Beiträge orientieren sich die meisten Versicherungsgesellschaften aktuell am ausgeübten Beruf des Versicherungsnehmers. Die Behandlungskosten werden bei Berufsunfällen zwar durch die gesetzliche Unfallversicherung übernommen, die private Unfallversicherung zahlt jedoch das Krankenhaustagegeld sowie den für die Art der erlittenen Verletzung vereinbarten Betrag.

* Für Angaben auf dieser Internetseite wird keine Haftung übernommen. Die hier dargestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf eine Beratung.

 

 

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